( AuslBG § 3 Abs 5 ) Die Beschäftigung eines ausländischen Verkäufers als Volontär setzt die Anwesenheit einer Schulungsperson im Geschäft voraus. VwGH 98/09/0002 v. 01.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( AuslBG § 3 Abs 5 ) Die Beschäftigung eines ausländischen Verkäufers als Volontär setzt die Anwesenheit einer Schulungsperson im Geschäft voraus. VwGH 98/09/0002 v. 01.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)