( EStG § 34 ) Ohne Konkretisierung einer Erkrankung durch ärztliche Diagnose und Nachweis der Zweckmäßigkeit einer Therapie kann bei einer Wirbelsäulenerkrankung ein Aufenthalt in Kuba nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
VwGH 93/13/0192 v. 31.03.1998