( EStG § 34 ) Eine bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbarte Ausgleichszahlung zur Abgeltung der Ehewohnung ist nicht zwangsläufig und daher keine außergewöhnliche Belastung. VwGH 97/15/0204 v. 29.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( EStG § 34 ) Eine bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbarte Ausgleichszahlung zur Abgeltung der Ehewohnung ist nicht zwangsläufig und daher keine außergewöhnliche Belastung. VwGH 97/15/0204 v. 29.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)