§ 18 HbG, § 562 ZPO - Eine nachträgliche Änderung des in der gerichtlichen Aufkündigung des Dienstverhältnisses eines Hausbesorgers angeführten Kündigungstermins aus „prozessökonomischen Gründen“ nach Erhebung von Einwendungen durch den zu kündigenden Hausbesorger ist unzulässig.
OGH 01.12.2004, 9 ObA 102/04x