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Hausbesorger eines Studentenheims - Anwendbarkeit des HbG

Kündigung und KündigungsschutzARD 5609/3/2005 Heft 5609 v. 26.7.2005

§ 1 HbG - Es besteht kein Grund, ein Studentenheim vom Geltungsbereich des HbG auszunehmen. Die im Studentenheim wohnenden Studenten sind zweifellos „Hausbewohner“ iSd § 2 Z 2 HbG, demnach also Personen, die im Haus wohnen oder zu wohnen berechtigt sind.

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