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ASVG § 4 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4933/25/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( ASVG § 4 Abs 2 ) Wurden einem Hausbetreuer in einem Werkvertrag nur Reinigungsarbeiten übertragen und keine Aufgaben der Wartung (z.B. werden Glühbirnen von einem anderen Mieter ausgetauscht) und der Beaufsichtigung (Haussprechanlage), besteht keine Versicherungspflicht nach § 4 Abs 2 ASVG, insbesondere wenn weder der Arbeitstag noch die Arbeitsdauer festgelegt worden ist. VwGH 95/08/0161 v. 24.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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