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Arbeitslosen-Sicherungsbeitrag abzugsfähig

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 118 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 4 Abs 4 EStG, § 16 Abs 1 EStG

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind Sicherungsbeiträge nach § 5d Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz, BGBl 1994/315 idF BGBl 1998/148, zur Wahrung erworbener Ansprüche nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz als Betriebsausgaben im Rahmen einer nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgenommenen selbständigen (gewerblichen) Tätigkeit zu werten.

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