Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reform-Gesetz - ANS-RG)
BGBl I 2001/159, ausgegeben am 28. 12. 2001
Das Arbeitnehmerschutz-Reform-Gesetz wurde mit der gegenüber dem Ministerialentwurf (siehe bereits ARD 5223/1/2001) vorgenommenen Ergänzung beschlossen, dass nun nach § 30 Abs 2 ASchG in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum, in denen aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam arbeiten, ein zwingendes Rauchverbot vorgeschrieben wird.