Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden
BGBl I 2001/155, ausgegeben am 28. 12. 2001
Im Zuge von Verwaltungsreform- und Reorganisationsmaßnahmen werden in den kommenden beiden Jahren im öffentlichen Dienst Arbeitsplätze aufgelassen, ohne dass Ersatzarbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Um diese Maßnahmen der Reorganisation durch freiwillige Personalreduktion zu erleichtern, sieht die vorliegende Novelle folgende Sozialplanmaßnahmen vor: