Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), des Arbeitszeitgesetzes und des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues (Wohnrechtsnovelle 2002 - WRN 2002) u.a. betreffend Erweiterung des Kataloges jener Dienstverhältnisse, auf die das AZG keine Anwendung findet, auf Hausbetreuer iSd § 23 MRG, die von einer im mehrheitlichen Eigentum des Hauseigentümers stehenden juristischen Person (Hausverwaltung) bzw. einer iSd § 7 Abs 4b WGG gegründeten Gesellschaft angestellt wurden (siehe bereits ARD 5260/1/2001). Bundesgesetz; BGBl I 2001/162, ausgegeben am 28. 12. 2001.