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Zur Abberufung und mangelnden Rechtmittellegitimation des abberufenen GmbH-Geschäftsführers

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/97AnwBl 2022, 193 Heft 4 v. 28.3.2022

1. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein stattgebendes und rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem der - ohne Zustimmung eines zustimmungsberechtigten Gesellschafters gefasste - Abberufungsbeschluss des Geschäftsführers nach § 41 GmHG für nichtig erklärt wird, fehlt es diesem aufgrund der Wirksamkeit der Abberufung an der Legitimation, Rechtsmittel im Namen der Gesellschaft zu erheben.

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