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Zum Abfindungsanspruch ausscheidender Gesellschafter

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/98AnwBl 2022, 193 - 194 Heft 4 v. 28.3.2022

1. Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes müssen der Rsp des OGH folgend freiwilliges Ausscheiden und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution bzw Insolvenz andererseits als Fälle des Aufgriffsrechts gleichbehandelt werden.

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