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Tatverdacht im Grundrechtsbeschwerdeverfahren

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/89AnwBl 2021, 182 Heft 4 v. 6.4.2021

Eine Grundrechtsverletzung mangels dringenden Tatverdachts liegt vor, wenn indizierte Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe iwS oder Verfolgungshindernisse nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit verneint werden.

15 Os 39/20d

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