1. Bei einer Verschmelzung down-stream, also bei einer Konzernverschmelzung von einer übertragenden hundertprozentigen Muttergesellschaft auf die übernehmende Tochtergesellschaft, hat nach der Rsp das zu übertragende Vermögen der Muttergesellschaft einen positiven Verkehrswert aufzuweisen.
2. Dies ist bei einer Up-stream-Verschmelzung nicht der Fall. Das Vermögen der übertragenden Tochtergesellschaft kann bei der Verschmelzung negativ sein.