1. Ein eigens kodifiziertes Konzernrecht ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. In § 15 AktG ist jedoch eine Definition des Begriffs "Konzern" zu finden. Aus dieser Norm lässt sich ableiten, dass der Konzern in Österreich grundsätzlich nicht verboten ist. Aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen ergibt sich, dass es keine speziellen Konzernorgane gibt.