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Erhöhung der Gerichtsgebühren

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2021, 239 Heft 5 v. 26.4.2021

Mit 1. 5. 2021 trat die Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren in Kraft (BGBl II 2021/160)! Das BMJ nimmt damit die in § 31a GGG geregelte Valorisierung vor, wonach die Gebühren an den Verbraucherpreisindex anzupassen sind, sobald sich dieser um 5 % geändert hat.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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