Stets muss klar sein, auf welches U sich die RMAnmeldung bezieht. Daher ist im Fall gemeinsamer Verfahrensführung bei Anmeldung zu Prot durch einen nach § 15 Abs 1 Satz 2, § 24 VbVG legitimierten Verband erforderlichenfalls klarzustellen, ob sich die Anmeldung auf das U gegen Verband oder natürliche Person bezieht.
13 Os 32/19h