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Verbotene Verwendung getilgter Vorstrafen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/43AnwBl 2020, 110 Heft 2 v. 24.1.2020

§ 1 Abs 4 TilgG bringt ein Beweiserhebungsverbot (konkret: ein Beweisthemenverbot) zum Ausdruck, das jedoch nicht unter ausdrücklicher Nichtigkeitsdrohung steht.

11 Os 9/19m

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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