vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbot der Einlagenrückgewähr (iZm anwaltlicher Vertretung der pfandbestellenden GmbH)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/296AnwBl 2020, 657 - 658 Heft 12 v. 27.11.2020

1. Es besteht keine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht der Bank für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr. Diese ist nur zu fordern, wenn sich der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt. Diese Grundsätze gelten auch für Dritte, die für andere Ansprüche als Kredite Sicherheiten empfangen. Ob im vorliegenden Fall eine Erkundigungs- und Prüfpflicht bestanden hätte, kann nur aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!