Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der kostenrechtlichen Frage nach, ob das Unterliegen mit Nebenforderungen für die klagende Partei mit unangenehmen Nebenfolgen verbunden ist. Sind der siegreichen Partei somit sämtliche Kosten zu ersetzen?
Rechtsgrundlagen: § 43 ZPO