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OBDK, 26.09.2005, 14 Bkd 1/05 (Finanzrecht)

FinanzrechtStriglAnwBl 2005/8017AnwBl 2005, 571 - 573 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass der Verdacht der Steuerhinterziehung die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt rechtfertigt. Dabei ist eine mündliche Verhandlungsführung erforderlich; der Disziplinarrat ist also nicht legitimiert, einen Einstellungsbeschluss zu fassen.

OBDK, 26.09.2005, 14 Bkd 1/05

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