Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Rechtsanwalt einen Kollegen nicht ohne hinreichende Informationen und Belege einer Doppelveräußerung eines Gebäudes beschuldigen darf.
OBDK, 20.06.2005, 12 Bkd 3/05
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO
Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Rechtsanwalt einen Kollegen nicht ohne hinreichende Informationen und Belege einer Doppelveräußerung eines Gebäudes beschuldigen darf.
OBDK, 20.06.2005, 12 Bkd 3/05
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO