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Zum Recht, sofort (s)einen Rechtsanwalt einzuschalten

FernmelderechtDr. Hans Pfersmann, RA, WienAnwBl 2005, 570 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Pfersmann setzt sich kritisch mit der Anmerkung Horners auseinander, in der dieser eine Entscheidung des LG für ZRS Wien, in der dieses erörterte, dass der Empfänger unerwünschter SMS-Werbung sofort ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Sender einen Rechtsanwalt einschalten und Unterlassungsansprüche geltend machen kann, heftig kritisierte.

LG ZRS Wien, 19.08.2004, 36 R 147/04s

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