Zusammenfassung: Das LG Wels beurteilt die Tauglichkeit eines abweichenden Sachverständigengutachtes, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu begründen.
LG Wels, 11.03.1999, 23 R 138/00h
Rechtsgrundlagen: § 530 Abs 1 Z 7 ZPO
Zusammenfassung: Das LG Wels beurteilt die Tauglichkeit eines abweichenden Sachverständigengutachtes, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu begründen.
LG Wels, 11.03.1999, 23 R 138/00h
Rechtsgrundlagen: § 530 Abs 1 Z 7 ZPO