Zusammenfassung: Die OBDK beschreibt die Rechtsstellung des Rechtsanwalts im Strafprozess und prüft, ob die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeiorgane mit standesrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Strigl erörtert in seiner Anmerkung den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und skizziert die Stellungnahme der Generalprokuratur.
OBDK, 18.10.1999, 4 Bkd 2/98