Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die jahrelange Nichtbegleichung der rechtskräftig festgestellten Unterhaltsschuld sowie die unkorrekte Abrechnung von Mandantengeldern und die verspätete Erlegung derselben bei Gericht mit dem Ansehen des Rechtsanwaltsstandes unvereinbar sind.
OBDK, 22.11.1999, 6 Bkd 4/99