( § 67 Abs 1 Z 1 ASGG ) Einer Klageänderung von dem Begehren auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension auf das Begehren auf Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit steht die Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen, weil es für ein solches Begehren an einem „darüber“ ergangenen Bescheid des SV-Trägers fehlt.
OGH 05.12.2000, 10 ObS 328/00h