( § 20 Abs 1 Z 3 EStG ) Die Bewirtung von Klienten ohne Leistungsinformation durch einen Rechtsanwalt ist auch dann nicht abzugsfähig, wenn er auswärtige Besprechungen mangels Kanzleiräumlichkeiten im Zuge eines Arbeitsessens in einem Restaurant abhält und diese Bewirtungsspesen trägt.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0262