§ 3 Abs 1 AVRAG - Erwirbt ein Unternehmen die Betriebsmittel eines Installationsunternehmens, übernimmt den Großteil der Belegschaft und führt die begonnenen Aufträge des Veräußerers fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen, der die Nichtigkeit der allein durch den Übergang motivierten Kündigungen zur Folge hat.
OLG Wien 17.10.2003, 8 Ra 141/03v