§ 3 AVRAG, Art 3 RL 2001/23/EWG - Auch wenn die Bestimmungen der Betriebsübergangsrichtlinie bzw des AVRAG über den automatischen Eintritt des Erwerbers eines Unternehmens in bestehende Dienstverhältnisse im Falle eines Betriebsübergangs grundsätzlich auch auf die Übernahme eines Gemeindekindergartens durch einen privaten Rechtsträger (hier: eine GmbH) anzuwenden sind, kommt es nicht zu dieser vorgesehenen Eintrittsautomatik, wenn das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten zur Gemeinde zuvor wirksam einvernehmlich aufgelöst wurde.