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ABGB § 1154

Lohnsteuer und AbgabenARD 4745/21/96 Heft 4745 v. 21.5.1996

(ABGB § 1154) Das durch ein Überstundenpauschale nicht gedeckte Überstundenentgelt wird erst nach Ablauf des Beobachtungszeitraums fällig, der mangels anderer Regelung mit dem Kalenderjahr anzunehmen ist. OGH 8 Ob A 1211/95 v. 12.10.1995.

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