§ 23 Abs 2 AngG - Müsste der Arbeitgeber Konkurs anmelden, wenn der Hauptgläubiger auf einer sofortigen und fristgerechten Schuldtilgung besteht, liegt ein Fall des § 23 Abs 2 AngG vor. Waren Ursache für die Notwendigkeit der Schließung einer Rechtsanwaltskanzlei Alter, Gesundheitszustand und damit einhergehend eine wirtschaftlich schlechte Situation mit hohen Schulden und wurden bereits zirka 30% der Abfertigung einer langjährigen Kanzleiangestellten gezahlt, ist es nicht zumutbar, noch weitere Teilzahlungen auf die Abfertigung zu leisten. LG Innsbruck 08.08.2001, 42 Cga 112/01v. (ZAS Jud. 5/2002)