§ 1 Abs 2 Z 2 ArbAbfG
Art 21 Abs 1 B-VG , Art 4 B-VG
§ 34 VBG , § 35 VBG
1. Hat der Landesgesetzgeber keine entsprechende Regelung hinsichtlich des Anspruches auf Abfertigung seiner AN getroffen, ist die Bestimmung des VBG 1948 analog heranzuziehen.