§ 82 lit d, f GewO
§ 8 Abs 3 AngG, § 27 Z 1, 4 AngG, § 32 AngG
§ 1154b ABGB, § 1162c ABGB
1. Religiöse und familiäre Verpflichtungen (Begräbnis oder Seelenmesse eines nahen Angehörigen) können als höherrangige Verpflichtungen im Einzelfall das Fernbleiben vom Dienst rechtfertigen.