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§ 96a StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/63JSt-StVG 2004, 127 Heft 4 v. 1.7.2004

§ 96a StVG

Kann eine Angelegenheit auch im Postweg erledigt werden, liegt kein berücksichtigungswürdiger Grund zur Genehmigung eines Telefongespräches vor.

Sachverhalt:

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