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§ 147 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/64JSt-StVG 2004, 127 Heft 4 v. 1.7.2004

§ 147 StVG

Die bloße Mitteilung der Polizeidirektion, es sei beabsichtigt, den Beschwerdeführer nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Schubhaft zu nehmen, begründet allein noch nicht die Verweigerung eines Ausgangs nach § 147 StVG.

Aus der Begründung:

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