( § 73, § 74 ArbVG ) Die Revision gegen das Berufungsurteil des OLG Innsbruck 11. 5. 1999, 3 R 59/99x, mit dem das Urteil des LG Innsbruck 3. 2. 1999, 10 Cga 181/98b (in Richtigstellung von ARD 5205/45/2001), betreffend Revisionsrechte der Arbeiterkammer hinsichtlich einer zum Betriebsratsfonds gehörenden Sterbekasse bestätigt wurde, wurde zurückgewiesen. OGH 13.07.2000, 6 Ob 251/99a.