vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 Z 4 AngG

ARD 5224/51/2001 Heft 5224 v. 26.6.2001

( § 27 Z 4 AngG ) Da familiäre Verpflichtungen (hier: die mangels einer anderen Begleitperson notwendige Begleitung der minderjährigen Tochter zum Flughafen) als höherrangige Verpflichtungen in Kollision mit jenen aus dem Arbeitsvertrag das Fernbleiben von der Arbeit sogar dann rechtfertigen, wenn dies dem Arbeitgeber nicht vorher bekannt gegeben werden konnte, ist eine solche Verpflichtung erst recht ein Rechtfertigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Hinderungsgrundes unter Hinweis darauf um Dienstfreistellung ersucht hat. OGH 15.02.2001, 8 Ob A 16/01p , in Bestätigung von OLG Wien 25. 10. 2000, 7 Ra 308/00s, und ASG Wien 30. 8. 2000, 13 Cga 64/97v, ARD 5208/49/2001.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte