(§ 36 AngG) Ein Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass wegen der Kürze des Dienstverhältnisses (hier: 2 Monate) und der Kürze der tatsächlich am Arbeitsplatz anwesenden Zeit ein Anspruch auf ein Dienstzeugnis nicht bestehe. Landesarbeitsgericht Köln/BRD 30.03.2001, 4 Sa 1485/00, rk. (Betriebs-Berater 2001/1959, Heft 38)