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Schlussformel im Dienstzeugnis

ARD 5253/11/2001 Heft 5253 v. 9.10.2001

(§ 39 AngG) Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Dienstzeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit gedankt und ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht wird.

Bundesarbeitsgericht/BRD 20.02.2001, 9 AZR 44/00

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