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§ 303 Abs 4 BAO

ARD 5254/39/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 303 Abs 4 BAO) Haben neu hervorgekommene Tatsachen insbesondere dazu geführt, dass Verluste der Beteiligten (teilweise) von Verlustbeteiligungsmodellen nicht ausgleichsfähig gewesen wären, weil die Voraussetzungen des § 23a EStG 1972 erfüllt gewesen wären, und dass die Verluste zum Teil wegen der „Rückdatierung“ der Zeichnungsscheine nicht zugerechnet hätten werden können, liegt kein relevantes Missverhältnis zwischen Nichtausgleichsfähigkeit der Verluste und den tatsächlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme (Liebhabereibeurteilung) vor. Im Verhältnis zu den Interessen von Beteiligten, die durch Verlustbeteiligungsmodelle gezielt steuerliche Verluste anstreben, am bescheidmäßigen Rechtsstand wiegt das Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung besonders schwer. VwGH 24.02.2000, 96/15/0129. (Beschwerde abgewiesen)

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