(§ 303 Abs 4 BAO) Umstände wie eine Vielzahl von „ungerechtfertigten Anzeigen und Anschuldigungen“ eines von „biblischem Hass“ geleiteten Anonymus, die Höhe der vom Steuerpflichtigen entrichteten Abgaben und seine Unbescholtenheit sind für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO erfüllt sind, ohne rechtliche Bedeutung. VwGH 31.03.2000, 95/15/0085. (Beschwerde abgewiesen)