(§ 28 AuslBG, § 45 AVG) Die negative Würdigung einer Zeugenaussage zur Frage verbotener Ausländerbeschäftigung im Betrieb allein wegen eines Naheverhältnisses des Zeugen zum Beschuldigten (hier: Dienstnehmereigenschaft) stellt keine gesetzmäßige Beweiswürdigung dar, wenn die Aussage nicht nach ihrem Inhalt und ohne Bedachtnahme auf den inneren Wahrheitsgehalt beurteilt wurde, da allein dieser dafür ausschlaggebend ist, ob eine Tatsache als erwiesen anzusehen ist oder nicht. VwGH 29.11.2000, 98/09/0252. (Bescheid aufgehoben)