vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 273 ASVG

ARD 5254/23/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 273 ASVG) Auch wenn Kuraufenthalte arbeitsrechtlich einen Krankenstand bilden oder einem solchen gleichzuhalten sind, können sie in Verbindung mit leidensbedingten Krankenständen von insgesamt 7 Wochen einen Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann begründen, wenn ihre Absolvierung unbedingt notwendig ist. Dass Kuraufenthalte medizinisch empfohlen werden, weil dadurch eine für das Krankenbild eines Versicherten günstige Gewichtsreduktion herbeigeführt wird, reicht nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte