vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 273 ASVG

ARD 5254/22/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 273 ASVG) Leidensbedingte Krankenstände in der Dauer von voraussichtlich 4 Wochen pro Jahr begründen keinen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine allfällige in der Zukunft eintretende Verschlechterung könnte nur die Grundlage für einen neuen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension nach Eintritt der Verschlechterung bilden. OGH 06.03.2001, 10 Ob S 48/01h .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte