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§ 255 Abs 3 ASVG

ARD 5254/21/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 255 Abs 3 ASVG) Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit 7 Wochen jährlich oder mehr beträgt. OGH 16.01.2001, 10 Ob S 346/00f .

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