(§ 255 Abs 3 ASVG) Eine Hausbesorgerin, die an Depressionen leidet, ist selbst dann, wenn bei ihr ein Ausschluss von Arbeiten unter ständigem starken Zeitdruck, wie z.B. Akkordarbeit, gegeben wäre, nicht als invalid anzusehen, da sie noch auf Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten in der Industrie, Tischarbeiten sowie Verpackungsarbeiten im Handel und Gewerbe verwiesen werden kann. OGH 30.01.2001, 10 Ob S 351/00s .