( § 255 Abs 2 ASVG ) Unterlässt ein Gericht unter Berufung auf eine Entscheidung, mit der einem Versicherten vor ca. 8 Jahren bereits einmal die Gewährung einer Invaliditätspension mangels Berufsschutzes als Schweißer verwehrt wurde, die Prüfung eines möglichen Berufsschutzes des Versicherten trotz der Vorlage einer entsprechenden Dienstgeberbestätigung, wonach der Versicherte zuletzt ca. 6 Jahre als Schweißer beschäftigt war, behaftet es das Verfahren mit einem Mangel. OGH 16.04.2002, 10 ObS 420/01i.