( § 18 GGG ) Für die Berechnung der Gerichtsgebühr kann das Gericht den Streitwert bindend herabsetzen. VwGH 16.12.1999, 99/16/0309. (Bescheid aufgehoben)
( § 18 GGG ) Für die Berechnung der Gerichtsgebühr kann das Gericht den Streitwert bindend herabsetzen. VwGH 16.12.1999, 99/16/0309. (Bescheid aufgehoben)