( § 154 ASVG ) Wesentlich für die Qualifikation einer Hörgerät-Anlage (hier: FM-Anlage Microvox) als Hilfsmittel für ein hörbehindertes Kind ist die Feststellung, dass diese Anlage mit der Hörbehinderung in unmittelbarem Zusammenhang steht, weil sie einen direkten Einfluss auf das Hörvermögen wie auch auf die Sprachentwicklung des Kindes hat. LG Krems a. d. Donau 23.04.1999, 7 Cgs 63/96. (ZAS Jud. 2/2001)